Frauenbewegung

Frauenrechtlerin Minna Cauer (1841-1922) zum Abtreibungsparagraphen §218:
“Haben Juristen, haben Männer denn eine Ahnung von dem, was im Frauenleben körperlich, geistig und seelisch vor sich geht, wenn die Frau die Empfängnis spürt?
Was wissen denn Männer von dieser Seelenangst, von dieser namenlosen Sorge, von der Verzweiflung, wenn die Folgen eines leichtsinnigen oder eines im Rausche der Liebe und Leidenschaft geschlossenen Verkehrs empfunden werden?“

Wichtige rechtliche Stationen zur Emanzipation in Deutschland

Wesentliche rechtliche Schritte der Gleichberechtigung der Frau sind auch in Deutschland zum Teil erst vor kurzer Zeit erfolgt.

  • Dorothea Erxleben wird 1754 aufgrund einer königlich angeordneten Ausnahme als erste Frau in Medizin promoviert.
  • Frauen werden als Gasthörerinnen an Universitäten in Preußen ab 1896 zugelassen. 1900 erlaubt das erste deutsche Land – das Großherzogtum Baden – das Frauenstudium uneingeschränkt.
  • Das Frauenwahlrecht wird ab 1919 gewährt.
  • 1949 wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in das Grundgesetz aufgenommen.
  • 1954 wird das Beschäftigungsverbot verheirateter Frauen im öffentlichen Dienst aufgehoben.
  • 1958 tritt das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft.
  • 1958 wird das Lehrerinnenzölibat aufgehoben.
  • 1958 wird nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil das Ehegattensplitting anstelle der steuerlichen Gesamtveranlagung eingeführt.
  • 1959 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass der Gehorsamsparagraph im Eherecht nichtig ist.
  • Die Koedukation wird schrittweise ab den späten 1950ern eingeführt (seit 1945 in der Deutschen Demokratischen Republik). Österreich übernimmt diesen Grundsatz ab 1975. Die letzte „eingeschlechtliche“ Schule existiert bis 1985 in Bayern.
  • 1976 kommt die Gleichberechtigung bei finanziellen Dispositionen jenseits der Schlüsselgewalt.
  • Ebenfalls 1976 wird es möglich, den Namen der Frau als Familienname zu wählen.
  • 1991 verwirft das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz, dass der Nachname des Mannes Ehename wird, wenn das Paar sich nicht auf einen Nachnamen einigt.
  • Ab 1997 ist die Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, allerdings nur auf Antrag verfolgt. 2004 wird daraus ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenbewegung